Zitat
Waren die Freigaben der USK anfangs Empfehlungen, so sind es seit der Novelle des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) 2003 verpflichtende Alterseinstufungen, die sowohl auf der Verpackung des Spiels als auch auf dem Datenträger deutlich erkennbar abgedruckt sein müssen.
Bedeutet das für uns in Deutschland das wenn jemand sein selbst entwickeltes Spiel über eine Webseite öffentlich anbietet das das Spiel vorher eine USK Einstufung bekommen muss?
Ist das für einzelne Entwickler die das hobbymäßig machen wirklich notwendig und überhaupt möglich?
Mich interessiert das Thema, wäre doch sehr ärgerlich wenn man dann eine Anzeige bekommt und eine schmerzliche Geldstrafe zahlen muss oder was es da sonst für Konsequenzen geben mag, weil man ein Spiel ohne USK Siegel angeboten hat.




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