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Unity Insider Forum

Spielzeug Sounds aufnehmen


reinerSCT

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Kann man dafür belangt werden, ein Spielzeug Sound aufzunehmen und in seinem Projekt zu verwenden? Mein Beispiel wäre die Sirene des Rettungswagens aus der Kinderserie "Feuerwehrmann Sam". Wer die Serie kennt, erkennt auch sofort, dass es der Sound aus dieser Serie ist.

Ich gehe mal davon aus, dass es nicht erlaubt ist, aber vielleicht gibt es ja einen Trick dies zu umgehen.

 

Wo bekommt ihr solche Sounds her? Stellt ihr euch mit nem Mic an den Straßenrand und wartet bis ein Sirenenfahrzeug vorbeifährt? Oder designed ihr die Sounds mit Synthis selber?

 

Würde mich über Antworten freuen :)

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Ob das mit deiner Spielzeugsirene erlaubt ist oder nicht, kann ich dir nicht sagen. mein Gefühl sagt mir, dass du das machen kannst, weil du die Qualität ja mächtig reduziert haben wirst. ;)

 

Um auf deine 2te Frage einzugehen: Teilsteils! :D

Ich nehme Geräusche auf, ich hole mir freie aus dem Web, ich habe einige SoundCD's gekauft und ich erzeuge vieles mit dem Synthi bzw. verfremde ich Vorhandenes.

 

Der Nachteil bei SoundCD's ist der, dass man gewisse Geräusche immer wieder hört.

Da gibt es z.B. ein Geräusch von einem Fireburst. Dieses Geräusch ist mir erstmals bewusst im Spiel MagicCarpet aufgefallen.

War da sehr passend, weil es immer dann kam, wenn der Spieler mit seinem Teppich gas gegeben hat.

Inzwischen hört man dieses Geräusch eigentlich täglich in der Werbung und im Fernsehen.

Ich selber würde dieses Geräusch nicht mehr nutzen, weil ich etwas eigenes haben will.

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Hi Sounds bekommst du von

 

http://www.freesound.org/

https://www.jamendo.com/de/search

 

 

Die seite ist eigenlich aus Aufbau und benutzerfreundlichkeit angeht echt schlecht. Aber dafür findet man über die Suche fast alles wenn man genung Zeit mitbringt.

 

Rechte für Musik sind immer Urheberrechtlich geschützt solange du sie nicht selbst produziert hast.

Dies wird vor allem durch den bekannten Aufdruck "Alle Rechte vorbehalten" festgelegt darunter fallen auch eventuelle Sounds deswegen ja alle Rechte...

 

Es gibt aber auch sogenante freie Inhalte die werden oft mit dem Aufdruck Einige Rechte vorbehalten festgelegt. Darunter fallen zb Crative Commons Lizenzen (CC-Lizenzen)

Bei diesen Lizensen musst du meist den Autor angeben. Ist dieser nicht bekannt ist das ein Problem weil du dann davon ausgehen solltest das von dem du das Musik stück hast diese selbst "geklaut hat"

Der Autor sollte deswegen immer bekannt sein. Du weil du nicht weist wer der Autor ist, ist das kein Freibrief ein Musikstück frei zu verwenden.

 

Solche Musikstücke bekommst du zb von http://search.creativecommons.org/

Die Lizensen sind als unter umständen frei zu verwenden aber nicht frei von Urheberrecht, Den wenn du den Autor nicht nennst kannst du unter umständen belangt werden.

 

Optimal wäre deswegen zb eine CC-Zero-Lizenz mit ihr hast du wirklich alle Rechte und es gibt auch kein Urheberrecht.

Solche Musikstücke findest du zb auf https://musopen.org/music/

 

Wobei ich trozdem vorsichstig wäre und genau darauf achten welche Lizenzen auf den Musikstücke drauf sind.

 

Ich kenn mich mit dem ganzen da auch nicht so gut aus möchte nochmal betonen das ich kein Anwalt bin. Also bitte verlass dich auf meine Angaben nicht zu sehr aber sie können dir jedenfalls beim reserchieren helfen.

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Danke für eure Antworten. Hab mir mal ein paar Sounds aus Sleepys Links angehört. Da schon gute Sachen bei. Ich glaub, ich werde die Tage mal mit nem Aufnahmegerät die Umwelt besuchen, um mir so langsam ne Datenbank aufzubauen. Vielleicht besuche ich auch bei Gelegenheit mal den Zoo :).

Falls etwas Gutes bei rauskommt, wär ich möglw. bereit ein paar Files bereitzustellen.

 

Im Endeffekt kommt es halt auf eine gute Mischung an. Da ist es egal, ob man einen ausgelutschten Free Sound nimmt , oder einen Uniquen. Solange der Konsument es nicht merkt, oder als unangenehm empfindet, ist ja alles gut. :D

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Sollte funktionieren da das Spielzeug hier dann als Instrument funktioniert.

 

Das ist leider falsch. Man kann nicht allein durch die Tatsache "Es wird im späteren Werk als Instrument eingesetzt" das Urheberrecht außer Acht lassen.

Gerade nicht bei dem vorliegenden Beispiel.

 

Ein Geräusch oder eine Musik, die ein Spielzeug von sich gibt ist ein stark prägendes Element für eben diesen Gegenstand. Das heißt, dieser Gegenstand wird nicht unerheblich durch dieses Geräusch oder diese Musik ausgemacht. Ähnliche Fälle gab es, als aus Musikstücken nur kleine Teile in anderen Werken verwendet wurden. Auch hier: Verstoß gegen das Urheberrecht.

 

Ganz davon ab gilt hier trotzdem: Wenn du in dein Werk (dein Spiel) etwas einbaust, das ein anderer gemacht hat, gehe grundsätzlich erstmal davon aus, dass das Urheberrecht dir hier in die Quere kommt. Erst danach solltest du die ganzen Ausnahmen beachten und schauen, welche für dich in diesem Fall evtl. zutrifft.

 

Das Einbauen von Sounds, die von Spielzeugen aufgenommen wurden, ist meiner Meinung nach so lange ein Verstoß gegen das Urheberrecht, solange diese Sounds keine allgemeinen oder öffentlichen sind, bzw. eindeutig einem bestimmten Gegenstand einer Marke zugeordnet werden können.

 

Für eine Sirene würde aber trotzdem, meiner Meinung nach, diese "Allgemeinheit" bzw. "Öffentlichkeit" gelten. Vielleicht gilt sowas auch als "Gemeingut" das weiß ich nicht. Hier würde ich jedoch sagen, das Geräusch ist sowas von "allgemein" und nicht speziell auf den Feuerwehrmann Sam zugeschnitten, dass du in diesem Fall (und nur in diesem Fall) ein Aufnehmen und Einbauen machen kannst.

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Natürlich kann man mit der Begründung nicht einfach hergehen und einen existierenden Sample mopsen. Das ist doch aber auch gar nicht die Frage bei einem Spielzeug. Und das habe ich auch gar nicht gemeint.

 

Vielleicht sollten wir da erst mal unterscheiden wie der Klang erzeugt wird. Mechanisch oder per Sample von einem Chip. Mir ist ehrlich gesagt kein einziger Fall bekannt wo das quietschen einer Quietscheente als Urherberrechtsverletzung anerkannt worden wäre. Das ist in dem Fall ja kein aufgenommener Sample den man kopiert, sondern der Klang wird in dem Moment erzeugt wo man draufdrückt. Die Quietscheente ist mechanisch wie eine Blockflöte. Und somit eben ein Instrument.

 

Eine Sirene würde ich übrigens mit einem Synthesizer erzeugen. Und auch sonst geht sehr viel mit den Dingern. Da gibts Unmengen an kostenlosen VST Instrumenten mit denen sich wunderbar Sound FX erzeugen lassen. Meine Explosionen sind nichts anderes als eine Basedrum die ich durch eine Distortion gejagt habe.

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Wenn auf der Verpackung alle Rechte vorbehalten steht wäre ich vorsichtig.

 

Sicherlich kann man darüber jetzt seiten weise diskutieren und Tatsachen so oder so auslegen. Letzt endlich passiert aber genau das jeden Tag vor Gericht aus den selben gründen.

 

Hier würden Beispiele genannt einer Quitsche ente den Sound aufzunehmen: letzt endlich muss man dir dann auch beweisen können das du den Sound von der Quitsche Ente geklaut hast. Das dürfte schwer werden da je nach Druckstärke der Sound erzeugt wird.

 

Wie sieht es den mit Handy Klingeltönen aus ? Und worin liegt der unterschied zwischen Handyklingelton und einem Ton der von einem Feuerwehr Auto von sich gegeben wird. ?

Mir leuchtet ein das es hier pro und contra gibt aber ich wäre vorsichtig.

 

Wie gesagt ich wäre vorsichtigig der Aufdruck alle Rechte vorbehalten sagt das wirklich alle Rechte geschützt ist.

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Beim Quietscheentchen ist es klar. Das erzeugt einen Klang, das ist also ganz klar Klangerzeugung. Den hat vorher niemand aufgenommen und produziert. Also können da auch keine Copyrights auf einem Sample drauf sein. Was drauf sein kann ist ein Copyright auf dem Design, auch auf dem Sounddesign. Sprich du könntest Probleme bekommen wenn du eine Ente baust die genauso aussieht und genauso klingt wie die Original Quietscheente.

 

Beim Handyjingle ist es auch klar. Der Klang wird nicht erzeugt, sondern abgespielt. Den hat jemand vorher aufgenommen und produziert. Und der der das gemacht hat hat da natürlich seine Rechte drauf. Das gilt auch für den Klang der Feuerwehr, sofern der in einem Spielzeug steckt. Das ist dann mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Sample der abgespielt wird.

 

Im Grunde ist es also in diesen Fällen doch recht einfach. Und wo es nicht einfach ist gilt der Grundsatz Hände weg. Aber wir sind alles keine Anwälte hier. Und das hier ist demzufolge auch keine Rechtsberatung ...

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